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17.03.2025 — Service

Steuerberatung

Abgabe einer Steuererklärung für Pensionisten sinnvoll?

In Beratungsgespräche ist oft zu hören, es zahle sich nicht aus, eine Steuererklärung abzugeben; oft erweist sich aber das Gegenteil!

Gerade in Zeiten der steigenden Lebenshaltungskosten sollten alle Möglichkeiten ausgenutzt werden.

 

Dazu ein paar nützliche Steuertipps:

Eine Arbeitnehmerveranlagung kann 5 Jahre rückwirkend durchgeführt werden, dh im Jahr 2025 (also spätestens bis 31.12.2025) kann noch die Steuererklärung für 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 abgegeben werden! Rechnungen und Belege sind 7 Jahre aufzubewahren, müssen aber vorerst nicht vorgelegt werden.

Bestimmte Ausgaben werden automatisch berücksichtigt: insbesondere Kirchenbeitrag oder auch Spenden an begünstigte Organisationen; es sind keine Belege vorzulegen.

Bezieher geringer Pensionen profitieren von der sogenannten „Negativsteuer“, sofern der Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag besteht: man erhält eine Gutschrift von 80% der Sozialversicherungsbeiträge (maximal € 669).

Mag. Michael Binder

Mag. Michael Binder

Der (erhöhte) Pensionistenabsetzbetrag (2025: € 1.476) steht zu, wenn die laufenden Pensionseinkünfte von nicht mehr als € 24.196 bezogen werden, man mehr als 6 Monate im Kalenderjahr eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft besteht, die Partnerin/der Partner Einkünfte von höchstens € 2.673 jährlich hat, und kein Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag besteht.

Dieser Absetzbetrag vermindert sich einschleifend zwischen Pensionseinkünften von € 24.196 und € 30.957 auf Null. Auch wenn diese Begünstigungen bereits während des Jahres durch die pensionsauszahlende Stelle berücksichtigt wurden (mittels Formular E 30 bei der bezugsauszahlenden Stelle beantragbar), vergessen Sie nicht, diese auch bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung (Formular L 1) zu beantragen. Andernfalls kommt es zu einer ungewollten Nachversteuerung.

Einen Behindertenpass bekommt jemand, der einen Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50% und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. Im Falle einer Ablehnung des Behindertenpasses (unter 50%) gilt der negative Bescheid für die steuerliche Begünstigung, wenn der angeführte Grad der Behinderung mindestens 25% beträgt! Abhängig vom Ausmaß des Grades der Behinderung stehen bestimmte Jahresfreibeträge bei der Einkommensteuerbemessung zu.

STEUERBERATUNG
Nächste Termine
Donnerstag, 20. März, 24. April und am 22. Mai
jeweils um 14 Uhr.

Teilnahme am Sprechtag nur nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 0316/822130

Für unsere Mitglieder entstehen für die Auskünfte im Rahmen der Beratung keinerlei Kosten.

VerfasserIn: Redaktion

Chronik

Alle

Chronik

Mitten im Leben

Unsere steirischen Seniorinnen und Senioren stehen mit ihrer Lebensfreude und ihren zahlreichen Aktivitäten und Veranstaltungen mitten im Leben.
Hier finden Sie ein paar Kostproben aus der Chronik der aktuellen Ausgabe unserer Zeitung ZEITLOS. Für die große Vielfalt klicken Sie oben auf ALLE.

Ebersdorf

Jungbrunnen Ebersdorf

Der Seniorenbund Ebersdorf gestaltete am 22. Feber 2025 erstmalig einen eigenen Themenwagen für den traditionellen Faschingsumzug in Ebersdorf. Das Motto des Senioren-Faschingswagens lautete: „Jungbrunnen Ebersdorf – das erste mobile Senioren-Tageszentrum Österreich“.
Dieses Thema hatte besonderer Aktualität, da wenige Wochen zuvor in Ebersdorf tatsächlich ein Tageszentrum für Senioren eröffnet wurde.
Die viele Gäste des Faschingsumzuges wurden in unserem Faschingswagen einem Gesundheitscheck unterzogen. Fiel der Test nicht zufriedenstellend aus, gab es in der hauseigenen „Apotheke“ einen belebenden, stärkenden, hochprozentigen „Jungbrunnensaft“, der wunderbare, regenerative Wirkung hatte. Der Effekt hat den ganzen Abend angehalten, bei manchen Gästen sogar noch am nächsten Tag!

Leitersdorf

Faschingsumzug

Beim Faschingsumzug am Faschingsdienstag in Feldbach war die Ortsgruppe des Seniorenbundes Leitersdorf mit einem Piratenschiff und einer tollen Tanzvorführung dabei. Die Jury mit Prof. Ing. Bgmst. Josef Ober an der Spitze war so begeistert, dass der Seniorenbund Leitersdorf den 1. Platz belegte. Wir danken allen Mitgliedern die am Umzug teilgenommen haben. Besonders bedanken wir uns bei Fr. Hilde Flaßer für die Choreografie der Tanzeinlage und bei Fr. Marlies Rauch für die Organisation.

St. Peter ob Judenburg

Traditionelles Hutfest

Seit dem Jahre 2000 findet jedes Jahr (mit Ausnahme der Pandemie) im Florianisaal des Gasthauses Stocker in Furth das traditionelle Hutfest der Seniorenbundortsgruppe St. Peter ob Judenburg statt. Dies ist die einzige Tanzveranstaltung in der Gemeinde St. Peter im Fasching.
Auch heuer, am Rosenmontag waren wieder Senioren aus dem Oberen Pölstal, aus St. Georgen und Judenburg der Einladung gefolgt und unterhielten sich prächtig. Zu den Klängen von „Musihansi“ wurde getanzt und eine Hutprämierung durchgeführt und der Glückshafen wurde wieder gestürmt. Der erste Höhepunkt nach der Begrüßung durch Obfrau Waltraud Rieser-Gossar war die Aufführung der Judenburger Jungmädchengarde, die wieder mit viel Applaus bedacht wurde.
Bei der großen Polonaise machten wieder alle mit und die Jury hatte es sehr schwer, bei den tollen Hutkreationen die Gewinner zu ermitteln. Neben Bürgermeister Franz Sattler war auch der Landesobmann-Stv. des Seniorenbundes Regional-Bezirksobmann Helmut Ranzmaier mit Tochter gekommen.