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07.05.2025 — Service

Steuerberatung

Kleines Steuerlexikon für Pensionsbezieher/-innen

Zum besseren Verständnis der Besteuerung von Pensionen darf ich diesmal ein paar Hinweise machen:

 

Für ein Jahreseinkommen(-pension) bis zu € 13.308 fällt keine Lohnsteuer an. Der Bezug von Pflegegeld ist generell steuerfrei. Die Ausgleichszulage ist grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen – steuerfrei ist jener Teil, der aufgrund der Richtsatzerhöhung gewährt wird. Ist in der Pension ein besonderer Steigerungsbetrag aufgrund einer Höherversicherung enthalten, werden von diesem nur 25% versteuert; eine Steuerbefreiung gibt es für den aus einer prämienbegünstigten Beitragsleistung entstehenden besonderen Steigerungsbetrag. Die Lohnsteuer für eine Pension wird wie die Lohnsteuer für einen (aktiven) Arbeitslohn nach dem Einkommensteuertarif berechnet; die Höhe der jährlichen Einkommensteuer wird nach dem gültigen Tarif ermittelt. Das Jahreseinkommen ist die Summe der laufenden Bruttopension(en) ohne Sonderzahlungen; vor der Berechnung der Steuer werden die Lohnsteuerfreibeträge und der Krankenversicherungsbeitrag vom Jahreseinkommen abgezogen.

Sonderzahlungen (13. und 14. Pension; nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge) sind bis zu € 620 jährlich steuerfrei; darüber hinausgehende Beträge werden innerhalb der Jahressechstelgrenze (= durchschnittliche Bruttopension im Kalenderjahr mal 2) mit 6% besteuert. Beträgt die Jahressechstelgrenze höchstens € 2.570, so entfällt die Besteuerung der Sonderzahlungen. Übersteigen Teile der Sonderzahlung die Jahressechstelgrenze, werden diese gemeinsam mit der monatlichen Pension nach dem laufendem Steuertarif (Progression) versteuert; das könnte dann der Fall sein, wenn die Pension nicht mit dem 1. Jänner beginnt sondern während eines Jahres beginnt.

Mag. Michael Binder

Mag. Michael Binder

Die Arbeitnehmerveranlagung ist über Antrag (Formular L1 oder FinanzOnline) oder amtswegig vorzunehmen. Die Jahres-Lohnzettel für ein Pensionsverhältnis werden dem Finanzamt automatisch im Februar übermittelt. Im Wege der Veranlagung berechnet das Finanzamt die Steuer für alle Einkünfte des abgelaufenen Jahres neu. Dabei kann es zu Steuerrückzahlungen oder Steuernachforderungen (Veranlagungsjahr) und Steuervorauszahlungen (Folgejahr) kommen. Kirchenbeiträge oder auch Spenden werden unter dem Namen und Geburtsdatum der versicherten Person den Finanzämtern übermittelt und somit automatisch steuerlich berücksichtigt.

STEUERBERATUNG
Nächste Termine
Donnerstag, 22. Mai und am 26. Juni
jeweils um 14 Uhr.

Teilnahme am Sprechtag nur nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 0316/822130

Für unsere Mitglieder entstehen für die Auskünfte im Rahmen der Beratung keinerlei Kosten.

VerfasserIn: Redaktion

Chronik

Alle

Chronik

Mitten im Leben

Unsere steirischen Seniorinnen und Senioren stehen mit ihrer Lebensfreude und ihren zahlreichen Aktivitäten und Veranstaltungen mitten im Leben.
Hier finden Sie ein paar Kostproben aus der Chronik der aktuellen Druckausgabe unserer Zeitung ZEITLOS. Für die große Vielfalt klicken Sie oben auf ALLE.

Ebersdorf

Jungbrunnen Ebersdorf

Der Seniorenbund Ebersdorf gestaltete am 22. Feber 2025 erstmalig einen eigenen Themenwagen für den traditionellen Faschingsumzug in Ebersdorf. Das Motto des Senioren-Faschingswagens lautete: „Jungbrunnen Ebersdorf – das erste mobile Senioren-Tageszentrum Österreich“.
Dieses Thema hatte besonderer Aktualität, da wenige Wochen zuvor in Ebersdorf tatsächlich ein Tageszentrum für Senioren eröffnet wurde.
Die viele Gäste des Faschingsumzuges wurden in unserem Faschingswagen einem Gesundheitscheck unterzogen. Fiel der Test nicht zufriedenstellend aus, gab es in der hauseigenen „Apotheke“ einen belebenden, stärkenden, hochprozentigen „Jungbrunnensaft“, der wunderbare, regenerative Wirkung hatte. Der Effekt hat den ganzen Abend angehalten, bei manchen Gästen sogar noch am nächsten Tag!

Leitersdorf

Faschingsumzug

Beim Faschingsumzug am Faschingsdienstag in Feldbach war die Ortsgruppe des Seniorenbundes Leitersdorf mit einem Piratenschiff und einer tollen Tanzvorführung dabei. Die Jury mit Prof. Ing. Bgmst. Josef Ober an der Spitze war so begeistert, dass der Seniorenbund Leitersdorf den 1. Platz belegte. Wir danken allen Mitgliedern die am Umzug teilgenommen haben. Besonders bedanken wir uns bei Fr. Hilde Flaßer für die Choreografie der Tanzeinlage und bei Fr. Marlies Rauch für die Organisation.

St. Peter ob Judenburg

Traditionelles Hutfest

Seit dem Jahre 2000 findet jedes Jahr (mit Ausnahme der Pandemie) im Florianisaal des Gasthauses Stocker in Furth das traditionelle Hutfest der Seniorenbundortsgruppe St. Peter ob Judenburg statt. Dies ist die einzige Tanzveranstaltung in der Gemeinde St. Peter im Fasching.
Auch heuer, am Rosenmontag waren wieder Senioren aus dem Oberen Pölstal, aus St. Georgen und Judenburg der Einladung gefolgt und unterhielten sich prächtig. Zu den Klängen von „Musihansi“ wurde getanzt und eine Hutprämierung durchgeführt und der Glückshafen wurde wieder gestürmt. Der erste Höhepunkt nach der Begrüßung durch Obfrau Waltraud Rieser-Gossar war die Aufführung der Judenburger Jungmädchengarde, die wieder mit viel Applaus bedacht wurde.
Bei der großen Polonaise machten wieder alle mit und die Jury hatte es sehr schwer, bei den tollen Hutkreationen die Gewinner zu ermitteln. Neben Bürgermeister Franz Sattler war auch der Landesobmann-Stv. des Seniorenbundes Regional-Bezirksobmann Helmut Ranzmaier mit Tochter gekommen.