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07.05.2025 — Service

Steuerberatung

Kleines Steuerlexikon für Pensionsbezieher/-innen

Zum besseren Verständnis der Besteuerung von Pensionen darf ich diesmal ein paar Hinweise machen:

 

Für ein Jahreseinkommen(-pension) bis zu € 13.308 fällt keine Lohnsteuer an. Der Bezug von Pflegegeld ist generell steuerfrei. Die Ausgleichszulage ist grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen – steuerfrei ist jener Teil, der aufgrund der Richtsatzerhöhung gewährt wird. Ist in der Pension ein besonderer Steigerungsbetrag aufgrund einer Höherversicherung enthalten, werden von diesem nur 25% versteuert; eine Steuerbefreiung gibt es für den aus einer prämienbegünstigten Beitragsleistung entstehenden besonderen Steigerungsbetrag. Die Lohnsteuer für eine Pension wird wie die Lohnsteuer für einen (aktiven) Arbeitslohn nach dem Einkommensteuertarif berechnet; die Höhe der jährlichen Einkommensteuer wird nach dem gültigen Tarif ermittelt. Das Jahreseinkommen ist die Summe der laufenden Bruttopension(en) ohne Sonderzahlungen; vor der Berechnung der Steuer werden die Lohnsteuerfreibeträge und der Krankenversicherungsbeitrag vom Jahreseinkommen abgezogen.

Sonderzahlungen (13. und 14. Pension; nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge) sind bis zu € 620 jährlich steuerfrei; darüber hinausgehende Beträge werden innerhalb der Jahressechstelgrenze (= durchschnittliche Bruttopension im Kalenderjahr mal 2) mit 6% besteuert. Beträgt die Jahressechstelgrenze höchstens € 2.570, so entfällt die Besteuerung der Sonderzahlungen. Übersteigen Teile der Sonderzahlung die Jahressechstelgrenze, werden diese gemeinsam mit der monatlichen Pension nach dem laufendem Steuertarif (Progression) versteuert; das könnte dann der Fall sein, wenn die Pension nicht mit dem 1. Jänner beginnt sondern während eines Jahres beginnt.

Mag. Michael Binder

Mag. Michael Binder

Die Arbeitnehmerveranlagung ist über Antrag (Formular L1 oder FinanzOnline) oder amtswegig vorzunehmen. Die Jahres-Lohnzettel für ein Pensionsverhältnis werden dem Finanzamt automatisch im Februar übermittelt. Im Wege der Veranlagung berechnet das Finanzamt die Steuer für alle Einkünfte des abgelaufenen Jahres neu. Dabei kann es zu Steuerrückzahlungen oder Steuernachforderungen (Veranlagungsjahr) und Steuervorauszahlungen (Folgejahr) kommen. Kirchenbeiträge oder auch Spenden werden unter dem Namen und Geburtsdatum der versicherten Person den Finanzämtern übermittelt und somit automatisch steuerlich berücksichtigt.

STEUERBERATUNG
Nächste Termine
Donnerstag, 28. August, 25. September
jeweils um 14 Uhr.

Teilnahme am Sprechtag nur nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 0316/822130

Für unsere Mitglieder entstehen für die Auskünfte im Rahmen der Beratung keinerlei Kosten.

VerfasserIn: Redaktion

Chronik

Alle

Chronik

Mitten im Leben

Unsere steirischen Seniorinnen und Senioren stehen mit ihrer Lebensfreude und ihren zahlreichen Aktivitäten und Veranstaltungen mitten im Leben.
Hier finden Sie ein paar Kostproben aus der Chronik der aktuellen Ausgabe unserer Zeitung ZEITLOS. Für die große Vielfalt klicken Sie oben auf ALLE.

Graz-Eggenberg

50 Jahre Seniorenbund Graz-Eggenberg

Der Einladung folgten nicht nur alle geladenen Ehrengäste, sondern auch
96 Vereinsmitglieder und Freunde. Mit einem Glas Sekt und einem kleinen Geschenk für die Damen wurden die Gäste willkommen geheißen. Nach dem
Essen folgten Ansprachen von unseren Ehrengästen aus Politik und Wirtschaft (LObm.Bundesrat E. Schwindsackl, GR HR Dipl. Ing. G. Topf, Stadtrat K. Hohensinner, GF M. Huber, GR Dr. P. Piffl-Percevic, Bez. Obmann E. Pratter, BVstv. DI(FH).Robert Hagenhofer). Christa Fartek , beste deutsche Countrystimme 2024, und Entertainer Marco Schelch sorgten neben unserem Keyborder Jo Sternad für großartige Stimmung. Ein tolles Fest, das uns lange in Erinnerung bleiben wird.

Fehring

Baumpflanz-Challenge

Auch wir wurden zur jetzt so aktuellen Baumpflanz-Challenge eingeladen. Die OG Riegersburg nominierte und informierte Obmann Klaus Ronner-Ermertz. Nach kurzer Rücksprache mit Vorstand und Musiker wurde rasch gehandelt: Gesagt-Getan. Am 25. September wurde im Beisein von Kindern des Kindergartens Fehring im angrenzenden öffentlichen Spielplatz ein Feigenbaum gepflanzt. Dieser ergänzt nun den bereits bestehenden Teil mit Obstbäumen. Wir hoffen, dass in ein paar Jahren, wenn die Kinder vielleicht schon erwachsen sind, viele reife Feigen von allen, die vorbeikommen, geerntet werden können. So haben wir ein Zeichen der Gemeinschaft von Jung und Alt gesetzt bzw. gepflanzt. Weitere Nominierung durch den Seniorenbund: Tagesbetreuung für ältere Menschen Fehring.

Mürzzuschlag

Buntes Programm

Das 1. Bezirksherbstfest des Steirischen Seniorenbundes Mürzzuschlag wurde von der Ortsgruppe
Krieglach im festlich geschmückten Pfarrsaal veranstaltet. Ein buntes Programm mit Spangerlschießen,
Schätzspiel, Livemusik und Kulinarik sorgte für beste Stimmung. Der stimmungsvoll dekorierte Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt, ein deutliches Zeichen für das große Interesse und Buntes Programm die gelungene Organisation. Unter den Ehrengästen begrüßte man BO Georg Piller, Pfarrer Mag. David Schwingenschuh, Bürgermeisterin Frau DI Regina Schrittwieser LAbg. Cornelia Izzo sowie die Bezirksreferentinnen Regina Schrittwieser und Maria Hainzl. Das Organisationsteam zeigte sich stolz über eine rundum gelungene Veranstaltung – die Gäste gingen begeistert und zufrieden nach Hause.