
Rechtsberatung
Vorsorgecheck schon gemacht?
Im Zuge meiner Vortragstätigkeit bin ich stets bemüht aufzuzeigen, dass mit zunehmenden Alter es ratsam ist, sich einem Vorsorgecheck zu unterziehen.
Man sollte sich unbedingt fragen, welche Lebenssituationen im Alter eintreten können und wie man sich rechtlich absichern kann.
Sie sollten sich folgende Fragen stellen:
- Was passiert, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann?
- Was passiert, wenn ich gesundheitlich nicht in der Lage bin, gewisse Dinge selbst zu erledigen?
- Kann ich mir aussuchen, wer mich im Alter vertritt?
- Kann ich bestimmen, dass bestimmte medizinische Behandlungen bei mir nicht vorgenommen werden?
Wer sich diesem Vorsorgecheck noch nicht unterzogen hat, der möge es unbedingt tun, damit man nicht Gefahr läuft, Rechtsnachteile zu erleiden.
Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Person bereits vor Verlust zB der Geschäfts- und/oder der Äußerungsfähigkeit selbst bestimmen, wer sie vertreten kann oder soll. Man kann damit einfach und kostengünstig seinen Vertreter bestimmen, um ein Verfahren zur Bestellung eines Erwachsenenvertreters zu vermeiden. Mit diesem Vertragswerk bestimmt man, welche Rechtshandlungen der selbst gewählte Vertreter wann setzen darf und soll. Eine Vorsorgevollmacht hat noch viele weitere Vorteile, die ich Ihnen im Rahmen meiner Beratung gerne zeigen würde.
Mit einer Patientenverfügung, beachtlich oder verbindlich, kann eine Person Vorsorge für den Fall treffen, wenn sie ihren Willen aufgrund einer Erkrankung oder eines Unglücksfalles nicht mehr selbst äußern kann. Sie kann bestimmen, welche medizinische Eingriffe und Behandlungen zB nicht mehr durchgeführt werden sollen.
Für den Fall des Ablebens können Personen neben dem Testament auch eine Bestattungsvollmacht errichten. Darin kann man die Bestattungsart auswählen, die Gestaltung der Trauerfeierlichkeiten definieren und mehr.
RECHTSBERATUNG
Die Kanzlei Dr. Gert Ragossnig & Partner hält vierwöchentlich immer Montag nachmittags in der Zeit von 16 bis 17 Uhr einen Sprechtag in der Landesgeschäftsstelle des Steirischen Seniorenbundes, 8010 Graz, Karmeliterplatz 5, ab.
Teilnahme an Sprechtagen nur nach telefonischer Anmeldung unter 0316/822130.
Nächste Termine:
Montag, 02. Juni, 07. Juli und 11. August 2025 um 16 Uhr.
Für unsere Mitglieder entstehen für die rechtlichen Auskünfte im Rahmen des Sprechtags keinerlei Kosten.
Vorsorgecheck gebucht? Gerne beratet Sie Herr Mag. Kleinbichler im Rahmen des kostenlosen Serviceangebot beim Steirischen Seniorenbund und freut sich auf Ihren Besuch.