
(©Ulrike Murnig) Ein Helm kann bei Unfällen vor schweren Kopfverletzungen schützen
Mit Helm beim E-Biken auch rechtlich auf der sicheren Seite
Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) bringt Klarheit – und auch Verantwortung – für alle E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer
Wer ohne Helm unterwegs ist, und bei einem Unfall unverschuldet am Kopf verletzt wird, trägt eine Mitschuld und muss mit einer Kürzung des Schmerzensgeldes rechnen.
Worum geht es? Im Februar 2023 wurde ein E-Biker ohne Helm in einen Unfall mit einem Auto verwickelt. Seine Verletzungen wären laut Gericht um etwa 20 % geringer gewesen, hätte er einen Helm getragen. Der OGH entschied daher: Das Nichttragen eines Helms stellt ein Mitverschulden dar – zumindest, wenn man ein E-Bike nutzt. Ausschlaggebend war dabei auch, dass bereits rund 62 % der Erwachsenen beim E-Bike-Fahren Helm tragen. Das zeigt: In der Gesellschaft hat sich das Bewusstsein für die Schutzwirkung des Helms längst etabliert.
Gerade wir Seniorinnen und Senioren entdecken das E-Bike als wunderbare Möglichkeit, mobil und aktiv zu bleiben – und das ist gut so! Aber wir dürfen dabei nicht vergessen: Auch „schwache“ E-Bikes können durch ihr Gewicht und die höhere Durchschnittsgeschwindigkeit gefährlich werden. Umso wichtiger ist daher der Helm – als lebenswichtiger Schutz und als Zeichen, dass wir Verantwortung für uns selbst übernehmen.
Mein Appell: Wer Köpfchen hat, trägt Helm!
Gute Fahrt!
Euer Johann Ostermann
Sportreferent des Steirischen Seniorenbundes