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17.03.2025 — Service

Rechtsberatung

Entscheidung des OGH

zur Rechtmäßigkeit und Rückerstattung von Servicepauschalen bei Mobilfunkanbietern und Fitnesscentern

Die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) bezüglich der Rechtmäßigkeit und Rückerstattung von Servicepauschalen zB bei Mobilfunkanbietern und Fitnesscentern hat für erhebliches Aufsehen gesorgt. Diese richtungsweisende Entscheidung hat nicht nur weitreichende Auswirkungen auf die betroffenen Branchen, sondern auch auf die Verbraucherrechte in Österreich und natürlich auch auf tausende Verbraucher.

Hintergrund der Entscheidungen

Servicepauschalen waren über viele Jahre hinweg gängige Praxis ua bei vielen Mobilfunkanbietern und Fitnesscentern und werden auch heute noch verrechnet. Diese Pauschalen decken häufig administrative Kosten ab und werden in der Regel zusätzlich zu den monatlichen Gebühren erhoben. Verbraucherverbände haben in der Vergangenheit jedoch wiederholt argumentiert, dass diese Pauschalen unangemessen hoch und intransparent seien.

Servicepauschalen bei Mobilfunkanbietern

Im Mobilfunksektor wurden Servicepauschalen meist für administrative Dienstleistungen, wie die Verwaltung von Kundenkonten, erhoben. Diese zusätzlichen Gebühren stießen bei vielen Verbrauchern auf Unverständnis und Ablehnung. Beschwerden häuften sich, dass diese Pauschalen nicht ausreichend erklärt und oft überhaupt nicht vertraglich vereinbart waren.

Die meisten Telekom-Anbieter verrechneten – zusätzlich zum monatlichen Entgelt – eine Servicepauschale in der Höhe von bis zu € 29,90 jährlich.

Servicepauschalen bei Fitnesscentern

Auch Fitnesscenter erhoben häufig zusätzliche Servicepauschalen für Dienstleistungen wie die Instandhaltung von Geräten, Reinigung und Verwaltung. Verbraucher beklagten sich, dass diese Gebühren nicht immer im ursprünglichen Vertrag klar benannt wurden und somit intransparent und unverhältnismäßig erschienen. Die eingehobenen Servicepauschalen beliefen sich je nach Fitnesscenter auf bis zu € 19,90 halbjährlich!

Entscheidung und Begründung des OGH

Die Entscheidung des OGH fiel klar zugunsten der Verbraucher und ihrer Rechte aus. Der OGH urteilte, dass die zusätzlichen Servicepauschalen unrechtmäßig seien, wenn diese nicht klar und deutlich im Vertrag ausgewiesen und transparent kommuniziert worden sind und wenn zudem keine konkreten Gegenleistungen diesen Gebühren gegenüberstanden. Dies bedeutet, dass Mobilfunkanbieter und Fitnesscenter, die solche Pauschalen erhoben haben, grundsätzlich verpflichtet sind, diese Gebühren an die Verbraucher zurückzuerstatten. Auch eine nachträgliche Einführung oder Erhöhung dieser Gebühren ohne ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher sei unzulässig. Zudem müssten die Pauschalen in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen.

Auswirkungen der Entscheidung

Die Entscheidungen des OGH hat weitreichende Konsequenzen für die betroffenen Branchen und Verbraucher.

So müssen Mobilfunkanbieter nun sicherstellen, dass alle Servicepauschalen transparent und klar im Vertrag festgehalten sind. Zudem könnten sie verpflichtet sein, bereits erhobene unrechtmäßige Gebühren zurückzuzahlen. Dies könnte zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Unternehmen führen. Kunden haben nämlich Anspruch darauf, dass Anbieter sämtliche Beträge rückwirkend bis 2011 zurückzahlen und gilt dies auch für Alt-Verträge, die bereits beendet sind. Das haben zahlreiche bereits in Rechtskraft erwachsene Gerichtsurteile gegen Magenta und A1 bestätigt.

Auch Fitnesscenter mussten ihre Vertragsbedingungen überarbeiten und sicherstellen, dass alle zusätzlichen Gebühren klar kommuniziert und vertraglich festgehalten werden. Verbrauchern, die unrechtmäßig erhobene Pauschalen bezahlt haben, steht ebenfalls eine Rückerstattung zu.

Alles in allem bedeutet diese Entscheidung des OGH eine erhebliche Stärkung der Verbraucherrechte. Sie können nun unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückfordern und haben zukünftig mehr Transparenz und Klarheit bei Vertragsabschlüssen. Für die Verbraucher bedeutet dies mehr Sicherheit und Klarheit bei zukünftigen Vertragsabschlüssen.

 

Diesen Beitrag finden Sie auch in gekürzter Form in unserer Druckausgabe der Zeitlos 60/1.

Mag. Andreas Kleinbichler

Mag. Andreas Kleinbichler

RECHTSBERATUNG
Die Kanzlei Dr. Gert Ragossnig & Partner hält vierwöchentlich immer Montag nachmittags in der Zeit von 16 bis 17 Uhr einen Sprechtag in der Landesgeschäftsstelle des Steirischen Seniorenbundes, 8010 Graz, Karmeliterplatz 5, ab.

Teilnahme an Sprechtagen nur nach telefonischer Anmeldung unter  0316/822130.

Nächste Termine:
Montag, 07. April, 05. Mai und am 02. Juni 2025 um 16 Uhr.

Für unsere Mitglieder entstehen für die rechtlichen Auskünfte im Rahmen des Sprechtags keinerlei Kosten.

Gerne beratet Herr Mag. Andreas Kleinbichler Sie hinsichtlich einer allfälligen Rückforderung von zu viel bezahlten Servicegebühren im Rahmen der kostenlosen Beratung beim Steirischen Seniorenbund.

 

VerfasserIn: Redaktion

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Mitten im Leben

Unsere steirischen Seniorinnen und Senioren stehen mit ihrer Lebensfreude und ihren zahlreichen Aktivitäten und Veranstaltungen mitten im Leben.
Hier finden Sie ein paar Kostproben aus der Chronik der aktuellen Ausgabe unserer Zeitung ZEITLOS. Für die große Vielfalt klicken Sie oben auf ALLE.

Kaindorf-Hartl

Bei der Bürstenmacherin und dem Blaufärber

Am 14. Mai führte unser Ausflug nach Mattersburg zur Bürstenerzeugung Eckhardt. Das 1951 gegründete Unternehmen wird seit dem Jahr 2000 von Melanie Eckhardt geführt. Sie ist stolz darauf, die einzige burgenländische Bürstenmacherin zu sein. Nach einer hochinteressanten Führung ging es weiter nach Marz, wo wir im Gasthaus Müllner das Mittagessen einnahmen. Danach ging die Fahrt weiter nach Oberpullendorf zu Blaudruck Koó, einer der letzten Blaufärber Europas. Der Firmenchef und seine Gattin führten uns in die Geheimnisse des Blaudrucks ein. Im anschließenden Shop konnten wir die fertigen Erzeugnisse bestaunen und auch käuflich erwerben. Im Buschenschank Käfer ließen wir unseren schönen Ausflug ausklingen.

Fischbach

Vier wunderbare Tage in Kärnten

Die Fahrt führte uns über die Nockalmstrasse zur Glocknerhütte auf 2024m zum Mittagessen. Weiter ging es zum Hotel Burgstaller in Döbriach am Millstätter See, wo wir zur besten Zufriedenheit untergebracht waren. Von hier starteten wir unsere Ausflüge zu den einzelnen Tageszielen, wie der Burg Landskron mit der Greifvogelschau und etwas unterhalb dem Affenberg mit den Japanmakaken. Eine Schifffahrt am Ossiacher See, das Bonsai Museum und ein Blick in das Foltermuseum auf Burg Sommeregg standen auch am Programm. Bevor wir den Bus Richtung Fischbach lenkten, besuchten wir noch den Alpenwildpark Feld am See und den Pyramidenkogel. Durch das Wissen unseres Chauffeurs Ernst Fasching über die Sehenswürdigkeiten in Kärtnen genossen wir einen schönen Ausflug.

Bezirk Voitsberg

Schöne Zeit in „Bella Italia“

Am Ostermontag brachen 200 Mitglieder der Bezirke Deutschlandsberg/Voitsberg bzw. des Pensionistenverbandes und des Seniorenbundes aus Voitsberg, Ligist, Mooskirchen, Lannach, St. Stefan, Deutschlandsberg und Hollenegg nach Lido di Jesolo auf. Willibald Pölzl, Chef von Pölzl-Reisen, und sein erfahrenes Team – Adi, Josef, Günther und Viktor – begleiteten die Reise persönlich und sorgten dafür, dass es den Reisenden an nichts fehlte. Die Reise umfasste u.a. eine Verkostung des berühmten Prosciutto St. Daniele, eine Bootsfahrt von Punta Sabbioni zur Insel Burano, einen Besuch der Glasbläserinsel Murano, des malerischen Städtchens Bassano del Grappa und der zahlreichen Geschäfte und Cafés in Grado. Für beste Unterhaltung bis spät in die Nacht hinein sorgte Alleinunterhalter Markus Krois, der zum großen Vergnügen für die „Junggebliebenen“ zum Tanze aufspielte. Die vier Tage in „Bella Italia“ waren für alle Beteiligten ein unvergessliches Erlebnis voller Genuss, Kultur und Geselligkeit. Die Teilnehmer freuen sich bereits auf die nächste Reise und danken dem Team von Pölzl-Reisen für die hervorragende Organisation.
P.S.: Die Senioren/Pensionistenreise für das Jahr 2026 (Abfahrt wieder am Ostermontag) wird nach Magarska führen.