Steuerberatung
Ökologische Sonderausgaben
Kosten für die thermisch-energetische Sanierung sowie für den Austausch fossiler Heizungssysteme gegen klimafreundliche können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Was dabei zu beachten ist, weiß Steuerberater Michael Binder.
Die Berücksichtigung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: Die Ausgaben wurden nach dem 30.06.2022 durch eine Bundesförderung nach dem Umweltförderungsgesetz unterstützt, die Daten an die Finanzverwaltung übermittelt und betragen – nach Abzug der Förderung – mehr als € 4.000 bei einer thermisch-energetischen Sanierung bzw. mehr als € 2.000 bei einem „Heizkesseltausch“.
Was ist für die Berücksichtigung des Sonderausgabenpauschales erforderlich?
Die Inanspruchnahme des Pauschales ist bereits bei der Antragstellung der Bundesförderung über die Kommunalkredit Public Consulting zu erklären. Zusätzlich ist die Zustimmung zur Datenübermittlung an das Finanzamt erforderlich. Die erforderlichen Daten werden von der Kommunalkredit Public Consulting direkt an das Finanzamt übermittelt. Das Pauschale wird anschließend automatisch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt, eine gesonderte Beantragung ist nicht notwendig.
Wie hoch ist das Sonderausgabenpauschale?
Die Höhe des jährlichen Sonderausgabenpauschales für eine geförderte thermisch-energetische Sanierung beträgt € 800 und für einen geförderten Heizkesseltausch € 400. Diese Beträge werden dann für 5 Jahre automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Ab wann kann das Sonderausgabenpauschale berücksichtigt werden?
Die Berücksichtigung erfolgt erstmals für das Veranlagungsjahr 2022, sofern das Förderansuchen nach dem 31.03.0.2022 eingebracht wurde und die gewährte Förderung nach dem 30.06.02022 ausbezahlt wurde.
Prüfen Sie, ob dieses Sonderausgaben-Pauschale in Ihren Steuerveranlagungen berücksichtigt wurde/wird.
STEUERBERATUNG
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Donnerstag, 16. Oktober, 20. November und 11. Dezember.
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