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17.03.2025 — Service

Rechtsberatung

Entscheidung des OGH

zur Rechtmäßigkeit und Rückerstattung von Servicepauschalen bei Mobilfunkanbietern und Fitnesscentern

Die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) bezüglich der Rechtmäßigkeit und Rückerstattung von Servicepauschalen zB bei Mobilfunkanbietern und Fitnesscentern hat für erhebliches Aufsehen gesorgt. Diese richtungsweisende Entscheidung hat nicht nur weitreichende Auswirkungen auf die betroffenen Branchen, sondern auch auf die Verbraucherrechte in Österreich und natürlich auch auf tausende Verbraucher.

Hintergrund der Entscheidungen

Servicepauschalen waren über viele Jahre hinweg gängige Praxis ua bei vielen Mobilfunkanbietern und Fitnesscentern und werden auch heute noch verrechnet. Diese Pauschalen decken häufig administrative Kosten ab und werden in der Regel zusätzlich zu den monatlichen Gebühren erhoben. Verbraucherverbände haben in der Vergangenheit jedoch wiederholt argumentiert, dass diese Pauschalen unangemessen hoch und intransparent seien.

Servicepauschalen bei Mobilfunkanbietern

Im Mobilfunksektor wurden Servicepauschalen meist für administrative Dienstleistungen, wie die Verwaltung von Kundenkonten, erhoben. Diese zusätzlichen Gebühren stießen bei vielen Verbrauchern auf Unverständnis und Ablehnung. Beschwerden häuften sich, dass diese Pauschalen nicht ausreichend erklärt und oft überhaupt nicht vertraglich vereinbart waren.

Die meisten Telekom-Anbieter verrechneten – zusätzlich zum monatlichen Entgelt – eine Servicepauschale in der Höhe von bis zu € 29,90 jährlich.

Servicepauschalen bei Fitnesscentern

Auch Fitnesscenter erhoben häufig zusätzliche Servicepauschalen für Dienstleistungen wie die Instandhaltung von Geräten, Reinigung und Verwaltung. Verbraucher beklagten sich, dass diese Gebühren nicht immer im ursprünglichen Vertrag klar benannt wurden und somit intransparent und unverhältnismäßig erschienen. Die eingehobenen Servicepauschalen beliefen sich je nach Fitnesscenter auf bis zu € 19,90 halbjährlich!

Entscheidung und Begründung des OGH

Die Entscheidung des OGH fiel klar zugunsten der Verbraucher und ihrer Rechte aus. Der OGH urteilte, dass die zusätzlichen Servicepauschalen unrechtmäßig seien, wenn diese nicht klar und deutlich im Vertrag ausgewiesen und transparent kommuniziert worden sind und wenn zudem keine konkreten Gegenleistungen diesen Gebühren gegenüberstanden. Dies bedeutet, dass Mobilfunkanbieter und Fitnesscenter, die solche Pauschalen erhoben haben, grundsätzlich verpflichtet sind, diese Gebühren an die Verbraucher zurückzuerstatten. Auch eine nachträgliche Einführung oder Erhöhung dieser Gebühren ohne ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher sei unzulässig. Zudem müssten die Pauschalen in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen.

Auswirkungen der Entscheidung

Die Entscheidungen des OGH hat weitreichende Konsequenzen für die betroffenen Branchen und Verbraucher.

So müssen Mobilfunkanbieter nun sicherstellen, dass alle Servicepauschalen transparent und klar im Vertrag festgehalten sind. Zudem könnten sie verpflichtet sein, bereits erhobene unrechtmäßige Gebühren zurückzuzahlen. Dies könnte zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Unternehmen führen. Kunden haben nämlich Anspruch darauf, dass Anbieter sämtliche Beträge rückwirkend bis 2011 zurückzahlen und gilt dies auch für Alt-Verträge, die bereits beendet sind. Das haben zahlreiche bereits in Rechtskraft erwachsene Gerichtsurteile gegen Magenta und A1 bestätigt.

Auch Fitnesscenter mussten ihre Vertragsbedingungen überarbeiten und sicherstellen, dass alle zusätzlichen Gebühren klar kommuniziert und vertraglich festgehalten werden. Verbrauchern, die unrechtmäßig erhobene Pauschalen bezahlt haben, steht ebenfalls eine Rückerstattung zu.

Alles in allem bedeutet diese Entscheidung des OGH eine erhebliche Stärkung der Verbraucherrechte. Sie können nun unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückfordern und haben zukünftig mehr Transparenz und Klarheit bei Vertragsabschlüssen. Für die Verbraucher bedeutet dies mehr Sicherheit und Klarheit bei zukünftigen Vertragsabschlüssen.

 

Diesen Beitrag finden Sie auch in gekürzter Form in unserer Druckausgabe der Zeitlos 60/1.

Mag. Andreas Kleinbichler

Mag. Andreas Kleinbichler

RECHTSBERATUNG
Die Kanzlei Dr. Gert Ragossnig & Partner hält vierwöchentlich immer Montag nachmittags in der Zeit von 16 bis 17 Uhr einen Sprechtag in der Landesgeschäftsstelle des Steirischen Seniorenbundes, 8010 Graz, Karmeliterplatz 5, ab.

Teilnahme an Sprechtagen nur nach telefonischer Anmeldung unter  0316/822130.

Nächste Termine:
Montag, 07. April, 05. Mai und am 02. Juni 2025 um 16 Uhr.

Für unsere Mitglieder entstehen für die rechtlichen Auskünfte im Rahmen des Sprechtags keinerlei Kosten.

Gerne beratet Herr Mag. Andreas Kleinbichler Sie hinsichtlich einer allfälligen Rückforderung von zu viel bezahlten Servicegebühren im Rahmen der kostenlosen Beratung beim Steirischen Seniorenbund.

 

VerfasserIn: Redaktion

Chronik

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Mitten im Leben

Unsere steirischen Seniorinnen und Senioren stehen mit ihrer Lebensfreude und ihren zahlreichen Aktivitäten und Veranstaltungen mitten im Leben.
Hier finden Sie ein paar Kostproben aus der Chronik der aktuellen Ausgabe unserer Zeitung ZEITLOS. Für die große Vielfalt klicken Sie oben auf ALLE.

St. Peter ob Judenburg

Alt und Jung auf gemeinsamer Entdeckungstour

Das Holzmuseum in St. Ruprecht war heuer das Ziel des Oma-, Opa-, Enkerltags des Seniorenbunds St. Peter ob Judenburg, der am 7. August stattfand.
84 Personen, die Hälfte Kinder, nahmen heuer an dieser Fahrt unter Obfrau Waltraud Rieser-Gossar teil. Nach einstündiger Fahrt mit der Murtalbahn und einem kurzen Fußmarsch erreichte man das Holzmuseum, wo Seniorenbund-Bezirksobmann Sepp Obergantschnig die Kinder mit Süßigkeiten und die Erwachsenen mit einem Schnapserl begrüßte. Hoch interessant war das Museum und am großen Spielplatz konnten sich die Kinder richtig austoben.
Bürgermeister Franz Sattler überaschte bei der Ankunft am Bahnhof Unzmarkt die Kinder und Großeltern mit einem Eis.

Murau

Tagesausflug in die Kindheit

Das Peter Rosegger Museum in Krieglach war das erste Ziel des Tagesausflugs.
Persönliche Alltagsgeschichten, Briefe und Dokumente gaben Einblick in das Leben des steirischen Heimatdichters. .Die Sonderausstellung "Kindheit im Wandel" zeigt, wie sich die Kindheit über Generationen hinweg verändert hat. Anschließend führte ein informativer Spaziergang durch den Rosegger Park zur Pfarrkirche zum hl.Jakobus. Nach dem Mittagessen ging es weiter zum Windpark Stanglalm-Hochpürschtling. Bei einer Führung wurden wir über die vielen interessanten Details von der Planung, Errichtung und dem aktuellen Betrieb informiert. Abschließend gab es einen gemütlichen Hüttenausklang mit musikalischer Umrahmung. Herzlichen Dank an die Obfrauen von Krieglach für die Einladung zu Kuchen, Kaffee und Gulaschsuppe.

Riegersburg

Viel Freude beim Ferienspaß

Neu in unserem Programm ist seit März unsere Sesselgymnastik. Damit aber auch wirklich jeder Muskel bewegt wird, gibt es nach einer Stunde eifrigen Turnens im Anschluss auch noch freies Singen.
Heuer beteiligten wir uns an der Aktion Ferienspaß in unserer Gemeinde. Unter dem Motto Backen und Basteln luden wir 12 Kinder im Volksschulalter zum Mitmachen ein. Es war ein sehr lustiger und produktiver Vormittag. Beim Flechten von Striezel und Fleserl aus Germteig herrschte große Aufregung. Die frisch gebackenen Werke wurden gleich zur Jause verzehrt. An zwei Bastel-Stationen wurden kleine Insektenhotels in Aludosen, aber auch ein kleiner feiner Flaschengarten, sowie lustige Kräuter Manderln und Salzteig-Blumen gefertigt. Alle waren mit großer Begeisterung dabei!