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17.03.2025 — Service

Rechtsberatung

Entscheidung des OGH

zur Rechtmäßigkeit und Rückerstattung von Servicepauschalen bei Mobilfunkanbietern und Fitnesscentern

Die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) bezüglich der Rechtmäßigkeit und Rückerstattung von Servicepauschalen zB bei Mobilfunkanbietern und Fitnesscentern hat für erhebliches Aufsehen gesorgt. Diese richtungsweisende Entscheidung hat nicht nur weitreichende Auswirkungen auf die betroffenen Branchen, sondern auch auf die Verbraucherrechte in Österreich und natürlich auch auf tausende Verbraucher.

Hintergrund der Entscheidungen

Servicepauschalen waren über viele Jahre hinweg gängige Praxis ua bei vielen Mobilfunkanbietern und Fitnesscentern und werden auch heute noch verrechnet. Diese Pauschalen decken häufig administrative Kosten ab und werden in der Regel zusätzlich zu den monatlichen Gebühren erhoben. Verbraucherverbände haben in der Vergangenheit jedoch wiederholt argumentiert, dass diese Pauschalen unangemessen hoch und intransparent seien.

Servicepauschalen bei Mobilfunkanbietern

Im Mobilfunksektor wurden Servicepauschalen meist für administrative Dienstleistungen, wie die Verwaltung von Kundenkonten, erhoben. Diese zusätzlichen Gebühren stießen bei vielen Verbrauchern auf Unverständnis und Ablehnung. Beschwerden häuften sich, dass diese Pauschalen nicht ausreichend erklärt und oft überhaupt nicht vertraglich vereinbart waren.

Die meisten Telekom-Anbieter verrechneten – zusätzlich zum monatlichen Entgelt – eine Servicepauschale in der Höhe von bis zu € 29,90 jährlich.

Servicepauschalen bei Fitnesscentern

Auch Fitnesscenter erhoben häufig zusätzliche Servicepauschalen für Dienstleistungen wie die Instandhaltung von Geräten, Reinigung und Verwaltung. Verbraucher beklagten sich, dass diese Gebühren nicht immer im ursprünglichen Vertrag klar benannt wurden und somit intransparent und unverhältnismäßig erschienen. Die eingehobenen Servicepauschalen beliefen sich je nach Fitnesscenter auf bis zu € 19,90 halbjährlich!

Entscheidung und Begründung des OGH

Die Entscheidung des OGH fiel klar zugunsten der Verbraucher und ihrer Rechte aus. Der OGH urteilte, dass die zusätzlichen Servicepauschalen unrechtmäßig seien, wenn diese nicht klar und deutlich im Vertrag ausgewiesen und transparent kommuniziert worden sind und wenn zudem keine konkreten Gegenleistungen diesen Gebühren gegenüberstanden. Dies bedeutet, dass Mobilfunkanbieter und Fitnesscenter, die solche Pauschalen erhoben haben, grundsätzlich verpflichtet sind, diese Gebühren an die Verbraucher zurückzuerstatten. Auch eine nachträgliche Einführung oder Erhöhung dieser Gebühren ohne ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher sei unzulässig. Zudem müssten die Pauschalen in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen.

Auswirkungen der Entscheidung

Die Entscheidungen des OGH hat weitreichende Konsequenzen für die betroffenen Branchen und Verbraucher.

So müssen Mobilfunkanbieter nun sicherstellen, dass alle Servicepauschalen transparent und klar im Vertrag festgehalten sind. Zudem könnten sie verpflichtet sein, bereits erhobene unrechtmäßige Gebühren zurückzuzahlen. Dies könnte zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Unternehmen führen. Kunden haben nämlich Anspruch darauf, dass Anbieter sämtliche Beträge rückwirkend bis 2011 zurückzahlen und gilt dies auch für Alt-Verträge, die bereits beendet sind. Das haben zahlreiche bereits in Rechtskraft erwachsene Gerichtsurteile gegen Magenta und A1 bestätigt.

Auch Fitnesscenter mussten ihre Vertragsbedingungen überarbeiten und sicherstellen, dass alle zusätzlichen Gebühren klar kommuniziert und vertraglich festgehalten werden. Verbrauchern, die unrechtmäßig erhobene Pauschalen bezahlt haben, steht ebenfalls eine Rückerstattung zu.

Alles in allem bedeutet diese Entscheidung des OGH eine erhebliche Stärkung der Verbraucherrechte. Sie können nun unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückfordern und haben zukünftig mehr Transparenz und Klarheit bei Vertragsabschlüssen. Für die Verbraucher bedeutet dies mehr Sicherheit und Klarheit bei zukünftigen Vertragsabschlüssen.

 

Diesen Beitrag finden Sie auch in gekürzter Form in unserer Druckausgabe der Zeitlos 60/1.

Mag. Andreas Kleinbichler

Mag. Andreas Kleinbichler

RECHTSBERATUNG
Die Kanzlei Dr. Gert Ragossnig & Partner hält vierwöchentlich immer Montag nachmittags in der Zeit von 16 bis 17 Uhr einen Sprechtag in der Landesgeschäftsstelle des Steirischen Seniorenbundes, 8010 Graz, Karmeliterplatz 5, ab.

Teilnahme an Sprechtagen nur nach telefonischer Anmeldung unter  0316/822130.

Nächste Termine:
Montag, 07. April, 05. Mai und am 02. Juni 2025 um 16 Uhr.

Für unsere Mitglieder entstehen für die rechtlichen Auskünfte im Rahmen des Sprechtags keinerlei Kosten.

Gerne beratet Herr Mag. Andreas Kleinbichler Sie hinsichtlich einer allfälligen Rückforderung von zu viel bezahlten Servicegebühren im Rahmen der kostenlosen Beratung beim Steirischen Seniorenbund.

 

VerfasserIn: Redaktion

Chronik

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Mitten im Leben

Unsere steirischen Seniorinnen und Senioren stehen mit ihrer Lebensfreude und ihren zahlreichen Aktivitäten und Veranstaltungen mitten im Leben.
Hier finden Sie ein paar Kostproben aus der Chronik der aktuellen Ausgabe unserer Zeitung ZEITLOS. Für die große Vielfalt klicken Sie oben auf ALLE.

Ebersdorf

Jungbrunnen Ebersdorf

Der Seniorenbund Ebersdorf gestaltete am 22. Feber 2025 erstmalig einen eigenen Themenwagen für den traditionellen Faschingsumzug in Ebersdorf. Das Motto des Senioren-Faschingswagens lautete: „Jungbrunnen Ebersdorf – das erste mobile Senioren-Tageszentrum Österreich“.
Dieses Thema hatte besonderer Aktualität, da wenige Wochen zuvor in Ebersdorf tatsächlich ein Tageszentrum für Senioren eröffnet wurde.
Die viele Gäste des Faschingsumzuges wurden in unserem Faschingswagen einem Gesundheitscheck unterzogen. Fiel der Test nicht zufriedenstellend aus, gab es in der hauseigenen „Apotheke“ einen belebenden, stärkenden, hochprozentigen „Jungbrunnensaft“, der wunderbare, regenerative Wirkung hatte. Der Effekt hat den ganzen Abend angehalten, bei manchen Gästen sogar noch am nächsten Tag!

Leitersdorf

Faschingsumzug

Beim Faschingsumzug am Faschingsdienstag in Feldbach war die Ortsgruppe des Seniorenbundes Leitersdorf mit einem Piratenschiff und einer tollen Tanzvorführung dabei. Die Jury mit Prof. Ing. Bgmst. Josef Ober an der Spitze war so begeistert, dass der Seniorenbund Leitersdorf den 1. Platz belegte. Wir danken allen Mitgliedern die am Umzug teilgenommen haben. Besonders bedanken wir uns bei Fr. Hilde Flaßer für die Choreografie der Tanzeinlage und bei Fr. Marlies Rauch für die Organisation.

St. Peter ob Judenburg

Traditionelles Hutfest

Seit dem Jahre 2000 findet jedes Jahr (mit Ausnahme der Pandemie) im Florianisaal des Gasthauses Stocker in Furth das traditionelle Hutfest der Seniorenbundortsgruppe St. Peter ob Judenburg statt. Dies ist die einzige Tanzveranstaltung in der Gemeinde St. Peter im Fasching.
Auch heuer, am Rosenmontag waren wieder Senioren aus dem Oberen Pölstal, aus St. Georgen und Judenburg der Einladung gefolgt und unterhielten sich prächtig. Zu den Klängen von „Musihansi“ wurde getanzt und eine Hutprämierung durchgeführt und der Glückshafen wurde wieder gestürmt. Der erste Höhepunkt nach der Begrüßung durch Obfrau Waltraud Rieser-Gossar war die Aufführung der Judenburger Jungmädchengarde, die wieder mit viel Applaus bedacht wurde.
Bei der großen Polonaise machten wieder alle mit und die Jury hatte es sehr schwer, bei den tollen Hutkreationen die Gewinner zu ermitteln. Neben Bürgermeister Franz Sattler war auch der Landesobmann-Stv. des Seniorenbundes Regional-Bezirksobmann Helmut Ranzmaier mit Tochter gekommen.