Rechtsberatung
Pflichtteil, Testament und typische Fehler
Viele Menschen schieben das Thema Erbrecht lange vor sich her. Dabei schafft eine klare Regelung nicht nur Sicherheit, sondern verhindert auch Streit unter den Hinterbliebenen.
Nach dem österreichischen Erbrecht haben nahe Angehörige – insbesondere Kinder und Ehepartner – Anspruch auf einen sogenannten Pflichtteil. Dieser beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wer also bestimmte Personen im Testament übergeht, muss bedenken, dass dennoch ein Geldanspruch bestehen kann. Eine vollständige Enterbung ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa bei schweren Straftaten gegen den Erblasser.
Ein Testament kann eigenhändig oder fremdhändig errichtet werden. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Schon kleine Formfehler – etwa ein Computertext mit bloßer Unterschrift – machen es ungültig. Beim fremdhändigen Testament sind drei gleichzeitig anwesende Zeugen erforderlich. Fehler bei der Zeugenbestätigung führen immer wieder zur Unwirksamkeit.
Auch Schenkungen zu Lebzeiten sollten gut überlegt sein. Sie können unter Umständen bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt werden. Wer etwa einem Kind frühzeitig eine größere Geldsumme oder eine Liegenschaft überträgt, muss damit rechnen, dass andere Pflichtteilsberechtigte später einen Ausgleich verlangen.
Im Verlassenschaftsverfahren wird das Vermögen erhoben und unter den Erben verteilt. Dabei prüft das Gericht formale Fragen, nicht jedoch eine familiäre Gerechtigkeit. Umso wichtiger ist eine klare, juristisch einwandfreie Gestaltung.
Ein durchdachtes Testament erspart Angehörigen Konflikte und vor allem teure Gerichtsprozesse – und sorgt dafür, dass der eigene letzte Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Lassen Sie sich von einem Juristen beraten.
RECHTSBERATUNG
Die Kanzlei Dr. Gert Ragossnig & Partner hält vierwöchentlich immer Montag nachmittags in der Zeit von 16 bis 17 Uhr einen Sprechtag in der Landesgeschäftsstelle des Steirischen Seniorenbundes, 8010 Graz, Karmeliterplatz 5, ab.
Teilnahme an Sprechtagen nur nach telefonischer Anmeldung unter 0316/822130.
Nächste Termine:
17.08., 14.09. und 05.10., jeweils um 16 Uhr.
Für unsere Mitglieder entstehen für die rechtlichen Auskünfte im Rahmen des Sprechtags keinerlei Kosten.